Der Justizbote ist von der Präsidentin des Kammergerichts zum automatisierten Grundbucheinsichtsverfahren zugelassen. Grundbucheinsichten werden in Berlin und Brandenburg durchgeführt. Bei jedem Auftrag muß durch den Auftraggeber das berechtigte Interesse nachgewiesen werden. Die Grundbuchordnung muß vom Auftraggeber beachtet werden. Die in der Grundakte enthaltenen Urkunden, Verfügungen, Kaufverträge, Vermögenszuordungsbescheide u.ä. werden eingescannt und in elektronischer Form als pdf.-file in exzellenter Reproduktionsqualität zur Verfügung gestellt.
Bearbeitungszeiten:
Nur Auszüge
Berlin und Brandenburg Standard: einen Werktag nach Auftragserteilung übersandt
Berlin und Brandenburg Express: innerhalb 2 Stunden nach Auftragserteilung
Auszüge mit Akteneinsicht
Berlin und Brandenburg Standard: in der Regel 3 Werktage nach Auftragserteilung
Berlin und Brandenburg Express: 2 Werktage nach Auftragserteilung
Jeden Monat werden einige Hundert Grundbucheinsichten durchgeführt. Nehmen Sie uns beim Wort und testen Sie uns.